Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihren Sitzungen in Templin und Ulm eine Reihe zuchtlenkender und weitergehender Beschlüsse gefasst.  Hier eine zusammenfassende Bekanntmachung: 

1. Tierschutzgerechter Umgang mit der Daumenkralle

Der Text zu Position 2 - Schwere Fehler (Standard-Ergänzungsblätter 2011, Seite 23) wird wie folgt ergänzt: „Fehlen einer oder mehrerer Krallen mit Ausnahme der Daumenkrallen (Die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt oder andersfarbig ist oder anderweitig anatomisch verändert ist.) Diese Textergänzung wird in den zu erstellenden neuen Standard übernommen, ist aber ab sofort bei der Bewertung anzuwenden.

2. Zuordnung neuer Rassen

Die Fachkommission hat beschlossen, die Zwergkaninchen-Löwenkopf (ZwKLk) und die Genter Bartkaninchen (GBK) - letztere nach ihrer Anerkennung - in die Abteilung 7 Langhaarrassen einzuordnen einschließlich der entsprechenden Clubzuordnung.

3. Bewertung der Deck- und Unterfarbe der Deutschen Riesen, gelb

Auf dem Hintergrund der farblichen Entwicklung der Kleinsilberkaninchen hat die Fachkommission auf Antrag der AG der Riesenclubs für die Positionen 5 und 6 der DR, gelb einen eigenen Standardtext verabschiedet, der dem Zuchtstand und den genetischen Bedingungen Rechnung trägt:

5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit
Die Deckfarbe ist sattgelb, mit gutem Glanz versehen und muss sich über den gesamten Körper im sichtbaren Bereich gleichmäßig erstrecken. Die Deckfarbe am Bauch, an der Unterseite der Blume und an den Innenseiten der Vorder- und Hinterläufe sowie im Bereich der Wildfarbigkeitsabzeichen  ist  weiß bis cremefarbig. Die Augenfarbe ist braun, die Krallenfarbe ist hornfarbig.

Leichte Fehler: Etwas stumpfe, glanzlose Deckfarbe; leichte Farbabweichungen; etwas dunkler Anflug am Ohrenrand; leichter Rostanflug.

Schwere Fehler: Weiße Flecken in der Deckfarbe oder an den Ohrenrändern. Gänzlich schwarzer Ohrenrand. Starker Rostanflug. Zweierlei oder andere als die geforderte Augen- oder Krallenfarbe.

6. Unterfarbe
Die Unterfarbe ist etwas heller als die Deckfarbe. Sie soll rein  sein und wird zum Haarboden hin heller bis weißlich. Die Bauchunterfarbe ist insgesamt heller und am Haarboden weiß.


Leichte Fehler: Leichter bräunlicher Anflug unter der Decke. Etwas durchsetzte Unterfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe

Schwere Fehler: Stark unreine oder gänzlich im Farbton abweichende Unterfarbe. Ausgeprägte Zwischenfarbe.

Inkrafttreten 1. Oktober 2014 

4. Standard der Grauen Wiener

Auf dem Hintergrund beobachteter Fehlentwicklungen zum gedrungen, blockig wirkenden Typ wird die Typbeschreibung um die Anforderung eines leicht gestreckten Körpers ergänzt, wie sie sich ansonsten bei den anderen Wienerrassen im Standardtext findet: 

„Der Körper ist leicht gestreckt, walzenförmig, vorne und hinten gleich breit, mit einer ebenmäßigen Rückenlinie versehen und hinten gut abgerundet.“ 

Diese Textergänzung wird ebenfalls in den zu erstellenden neuen Standard übernommen. Bei der Zucht und Bewertung sollte schon jetzt darauf geachtet werden, dass der Typ des Wienerkaninchens nicht verloren geht.

5. Bewertung der Krallenfarbe bei den Punktscheckenrassen

Da farbige Krallen infolge des Einsatzes homozygot einfarbiger Elterntiere vermehrt auftreten, hat die Fachkommission einem Antrag der  AG der Scheckenclubs vor allem unter dem Aspekt tierschutzkonformer Zuchtentscheidungen stattgegeben und beschlossen, die Bestimmungen zur Bewertung der Krallenfarbe bei den Punktscheckenrassen zu ändern und ebenfalls bei allen Rassen mit Mantel- und Dalmatinerzeichnung anzuwenden; die Einarbeitung in den Standardtext erfolgt analog.

Textergänzung: „Die Krallen sind pigmentlos (weiß); eine einzelne farbige Kralle gilt als leichter Fehler.“
Leichte Fehler: (Zusatz) „eine einzelne farbige Kralle (0,5 Punkte)“
Schwere Fehler: (neu) „mehr als eine farbige Kralle“

Inkrafttreten 1. Oktober 2014 /Ergänzung 2015

6. Bewertung der homozygot vollständig farbigen Tiere bei den Punktscheckenrassen

Nach dem Abschluss langjähriger intensiver Beratungen hat die Fachkommission mit dem Ziel der gesicherten Umsetzung der entsprechenden Zuchtrichtlinie vom 17. 11. 2001 Beschlüsse zur Erarbeitung von Bewertungsbestimmungen für homozygot einfarbige Punktschecken gefasst. Die entsprechenden Bewertungshinweise zur Einzeltierbewertung für die Rassen DRSch,  RhSch,  KlSch,  ESch und  ZwSch wurden beraten und verabschiedet; sie werden in der Fachpresse und in der Lehrschrift als Ergänzungsblätter zur Entnahme veröffentlicht und in den künftigen Standardtext eingearbeitet. Hinsichtlich der Tiermeldung und Einordnung bei Ausstellungen werden sie wie ein eigener Farbenschlag behandelt; Inkrafttreten 1.10.2015. Weitere Hinweise zur Bewertung der Homozygoten anderer Rassen (z.B. Marderrassen) sind im Beratungsprozess und sollen ebenfalls eingearbeitet werden.

7. Anwendung auf die Bewertungsform „Häsin mit Jungtieren“ (AAB § 20 und Standard, S. 13)

Der Text von AAB § 20 Absatz 4 erhält zurzeit folgende Fassung; Inkrafttreten 1.10.2015:

„Sichtbar schwere Fehler bei einem Jungtier mindern jeweils die Wertnote. Bei den spalterbigen Rassen bleiben die nicht standardgemäß gefärbten oder gezeichneten Jungtiere (z.B. homozygote Dunkelmarder/Dunkelsiamesen oder schwach gezeichnete bzw. Dunkelschecken) diesbezüglich unberücksichtigt, so¬fern die oben vorgeschriebene Mindestzahl standardgemäßer Jungtiere erreicht ist; sofern das Muttertier homozygot ist erfolgt die Bewertung bei den Punktscheckenrassen nach den besonderen Bewertungshinweisen und bei den übrigen Rassen (z.B. homozygote Dalmatiner-Rexe, Marder usw.) nach dem Gesamteindruck in den Positionen 1 bis 3.“

8. Standard der Satin - Fellhaarlänge

Auf Antrag der AG der Satin-Clubs wurde beschlossen, die Angabe zur Fellhaarlänge bei den Satinrassen (Standard S. 32) zu korrigieren: Die ideale Fellhaarlänge beträgt ca. 3,0 cm.

9. AAB - Siegerpreisvergabe auf Bundes-Kaninchenschauen und Bundes-Rammlerschauen

Im Text der AAB für BKS und BRS (Seite 34, zweiter Absatz) wird der Passus „der Bundessieger bzw.“ gestrichen, da eine Zusammenlegung nur dann erfolgt, wenn weniger als 30 Tiere gemeldet wurden und damit die Voraussetzung für die Vergabe des Titels „Bundessieger“  (S. 33 unten) nicht gegeben ist. Der Text lautet: 

Bei zusammengelegten schwach besetzten Rassen und Farbenschlägen, die eine eigene Klasse bilden, wird der Klassensieger auf das höchst bewertete Tier innerhalb dieser Klasse vergeben. Hier sind ebenfalls der Obmann/die Obleute und ggf. die Vergabekommission zu beteiligen.

10. AAB - Ergänzung von § 28

Der erste Absatz von § 28 AAB erhält folgende Ergänzung:  

AAB  § 28

Anweisungen für den Preisrichter und die Schauleitung

Das Preisrichteramt ist ein Ehrenamt. Die für die Tätigkeit gewährte Vergütung gilt als Aufwandsentschädigung. Die von der Ausstellungsleitung verpflichteten Preisrichter sind nach den festgelegten Sätzen zu entschädigen. Die Fahrvergütung der PR erfolgt nach dem Tarif der Bundesbahn (2. Klasse); bei Benutzung des eigenen PKW können für Landesverbands-Kaninchenschauen (LKS), Landesverbands-Rammlerschauen (LRS) und Landesverbands-Clubschauen (LCS) besondere Sätze festgelegt werden, und zwar in Absprache zwischen dem jeweiligen Landesverband und dem DPV, jedoch nicht unterhalb der für BKS und BRS festgelegten Sätze (vgl. AAB Seite 31). 

11. Zuchtrichtlinie

Da die Fachkommission im Falle von Anfragen aus den Landesverbänden vermehrt feststellen musste, dass eine umfassende und systematische Zucht- und Kennzeichnungsordnung fehlt und wichtige Bestimmungen zur Zucht und Kennzeichnung, zu Zuchtgemeinschaften usw. schwierig in verstreuten Veröffentlichungen aufzufinden sind, hat die Fachkommission beschlossen, eine möglichst kurzfristige Erstellung einer Richtlinie in der Zuständigkeit des Referenten für Zucht und Schulungswesen in die Wege zu leiten. Diese Richtlinie befindet sich im Beratungsprozess.

12. Urkunde für Bewertungen nach dem EE-Standard entsprechend AAB § 13, Abs. 1+2

Die für solche Bewertungen notwendige Urkunde liegt in gedruckter Form vor und ist bei den Drucksachenverteilerstellen erhältlich. Es wird festgestellt, dass entsprechende mit einem  Schauprogramm erstellte Urkunden ebenfalls verwendbar sind.

13. Anerkennung von Rassen/Farbenschlägen

Aufgrund der auf der BRS in Ulm festgestellten Qualitätsentwicklung und der nachgewiesenen Breitenentwicklung werden die Blauen Holicer zum Beginn des Zuchtjahres 2016 (1.10.2015) als neue Rasse anerkannt. Der Standardtext wird in der Fachpresse und in der Lehrschrift zum Heraustrennen veröffentlicht und in den künftigen Standardtext eingearbeitet.

Hinweis: Nachzuchttiere dieser Rasse sind weiterhin bis zum 30. September 2015 mit "N" zu kennzeichnen, wofür die entsprechende Züchtungs- und Kennzeichnungsgenehmigung bis zu diesem Zeitpunkt Voraussetzung ist.

14. Neuzüchtungen

Aufgrund der Erfüllung der Zulassungsbedingungen  wurden folgende weitere Farbenschläge bereits zugelassener Neuzüchtungen in das Anerkennungsverfahren aufgenommen: 

  • Zwergwidder-Satin thüringerfarbig,
  • Klein-Rexe, castorfarbig,
  • Klein-Rexe dalmatiner schwarz-weiß  und
  • Klein-Rexe schwarz.

Nicht zugelassen wurde der Farbenschlag Zwergwidder lohfarbig schwarz gescheckt mit Mantelzeichnung.  Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung auf der Grundlage des gültigen Texts im Standard 2004 und im EE-Standard 2012:  „Anerkannt sind ferner - mit der unten folgenden Einschränkung - weitere Farbenschläge mit Zeichnung bzw. Abzeichen; für sie ist eine Kombination mit der Mantelscheckung nicht zugelassen.“  Eine Nachreichung weiterer Anträge für diese Variante erübrigt sich demzufolge.

15. Perspektiven der Standardentwicklung

Da eine schnelle Einführung des EE-Standards 2012 aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist, hat die Fachkommission Beschlüsse zu einer stufenweisen Vorbereitung der Einführung des Europastandards im ZDRK auf den Weg gebracht.

In einem ersten Schritt soll mittelfristig ein  komplett verbesserter und angepasster ZDRK-Standard herausgegeben werden:

„verbessert“ bedeutet: Einarbeitung der seit 2004 erfolgten Korrekturen und ergänzenden Be-schlüsse, Einarbeitung systematischer Querverweise zur AAB und ggf. zur neu zu erstellenden Zuchtrichtlinie (vgl. Punkt 6°) sowie fachliche Aufarbeitung;

„angepasst“ bedeutet z.B. Übernahme des EE-Bewertungsspiegels [allerdings soll das Gewicht entsprechend der Bewertungspraxis an erster Stelle stehen: 10 20 20 15 15 15 5]  sowie kontrollierte Übernahme der Ohrenmaße für alle Rassen.  

In einem zweiten Schritt soll versucht werden, diese Verbesserungen einschließlich der im aktuellen Europastandard fehlenden Abteilungen in einen umfassenden EE-Standard einzuarbeiten, der dann übernommen werden kann. Dieser Prozess wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das Motto lautet: „Der Weg führt mit Geduld über einen angepassten deutschen Standard nach Europa.“

 

Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,

Walter Hornung, Redaktion

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