Änderungen der Kanin-Hop-Regeln 2015

In den vergangenen Jahren hat Kanin-Hop im ZDRK eine recht rasante Entwicklung genommen.

In fast alle Landesverbänden gibt es nun Kanin-Hop-Gruppen, insgesamt über 80 Gruppen mit über 700 Mitgliedern. Die Turniere sind mehr geworden und auch größer. Das Leistungsspektrum der Kaninchen hat sich erweitert und wir haben in den vergangenen Jahren viele Erfahrungen machen können  und weitere Wünsche entwickelt.

Aus diesen Gründen war es wohl wieder an der Zeit die Kanin-Hop-Regeln diesen Veränderungen und Erfahrungen anzupassen. Nach Einführung der Regel 2012 war des Öfteren „warum sind wir nicht  gefragt worden“ zu hören gewesen. Zwar wurden viele Wünsche weiter gegeben, aber das wurde nicht in vollen Umfang wahrgenommen. Für die jetzigen Regeländerungen war zur Mitsprache aufgerufen worden. In einem Forum waren sowohl Verantwortliche, Schiedsrichter und Kanin-Hopper eingeladen an der Gestaltung mitzuarbeiten. Viele Wünsche  die im Vorfeld geäußert wurden, sammelten Anja Abel (LV-Kanin-Hop-Beauftragte LV Weser-Ems) und Kai Sander (ZDRK-Kanin-Hop-Beauftragter) und entwarfen erste Vorschläge.  In einem gesonderten Forum wurden Paragraphen einzeln eingestellt und darüber diskutiert. In der Folgezeit wurde dann an Kompromissen gefeilt  und zusätzlich Wünsche aufgenommen.

Mit Unterstützung von Dr. Michael Zürch (LV-Kanin-Hop-Beauftragter LV Thüringen) wurden die einzelnen Paragraphen in das bestehende Regelwerk eingefügt. Dabei ist ein praktikables Werk entstanden, das wohl allen Seiten zusagen wird.

Anschließend wurde dieser Entwurf an den Redakteur  der ZDRK-Standardkommission, Walter Hornung und den Tierschutzbeauftragten des ZDRK, Dr. Michael Berger zur Begutachtung geschickt. Beide hatten nur kleine Änderungswünsche, die nun eingearbeitet wurden. Zur ZDRK-Tagung in Oberhof, vom 7.-12.06.2015, war es nun an dem  erweiterten ZDRK-Präsidium über diese neuen Regeln zu entscheiden. Nun sollen Sie zum 1.8.2015 in Kraft gesetzt werden.

Nun zum Inhalt der überarbeiteten Regel:

Die erste große Änderung ist bereits im Vorwort zu den Regeln zu finden. Früher war es eigentlich nur statthaft, dass Mitglieder des ZDRK auf Turnieren starten durften. Es wäre eigentlich nicht einmal vorgesehen Starter aus anderen EE-Verbänden zuzulassen, was in der Praxis nicht angewandt wurde.

Nun wurde der Text derartig geändert, dass bei Meisterschaften, sowohl auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene auch weiterhin nur ZDRK-Mitglieder  beteiligen dürfen.  Neu ist, dass sich Allerdings auf allen allgemeinen Kanin-Hop Turnieren auch Mitglieder aus anderen EE-Mitgliedsverbänden und Kanin-Hop Sportgruppen starten dürfen. Die Entscheidung, wer endgültig starten darf, obliegt der Turnierleitung  und sollte in der Turnierausschreibung erwähnt werden!

Eine weitere Änderung  bezieht sich auf die die Bezahlung der Meldegebühren. Leider gab es immer wieder Fälle, wo zwar zu Turnieren gemeldet wurde, aber man dann nicht erschien und die Bezahlung verweigerte. Aus diesem Grund ist ein betreffender Paragraph eingefügt worden, der zur Bezahlung verpflichtet und wie im Fall von frühzeitiger Absage mit Rückerstattungen verfahren werden soll.

Im Bereich Korrekturen, Fehlern und Disqualifikationen gab es mehrere kleine Änderungen. So wurde aus den skandinavischen Regeln übernommen, dass wenn ein Kaninchen neben einem Hindernis her läuft es nicht immer gleich disqualifiziert wird. Läuft es nicht weiter als 1m an dem Hindernis vorbei, darf es zurück gesetzt werden und es zählt nur eine Korrektur, die Zeitnahme läuft dabei weiter!  Da es immer wieder Diskussionen gab, wann ein Kaninchen wegen des Zurücklaufens disqualifiziert wird, wurde auch dieses noch einmal genauer beschrieben. Ungebührliche Verhalten von Startern fürt in Zukunft zur Verwarnung und bei Wiederholung zur Disqualifikation. Nun ist auch aufgelistet, dass nur einen Korrekturfehler für Berühren der Kaninchen je überwundenes Hindernis gezählt wird. Trinken aus dem Wassergraben ist im Übrigen nicht als Fehler zu werten!

Im Kapitel III, der  Klasseneinteilung und Wettbewerbsformen ist es optisch und inhaltlich zu einigen Änderungen gekommen.  Die Anforderungen an die Bahnen der verschiedenen Schwierigkeitsklassen sind nun ein eine Tabelle aufgelistet. Es ist dort übersichtlich Mindest- und Maximalanforderungen, sowohl zu Weiten und Höhen, als auch der Anzahl der Hindernisse in den verschiedenen Klassen nachzulesen. Sowohl für gerade Bahn, Parcours als auch „Freies Springen“ gelten nun die gleichen Anforderungen im Bezug auf die Anzahl der Hindernisse.  Die Begrenzung von 50 Tieren in der leichten Klasse wurde aufgehoben. Ausscheidungsspringen, kann nun sowohl  auf der Geraden Bahn, als auch im Parcours ausgetragen werden, sowohl als „normales“ als auch als „Freies Springen“.  Auch wurden nun beim ASP die Stangenhöhen den 5-cm-Schritten der anderen Klassen angepasst. Nun sind in den verschiedenen Runden Maximalhöhen bis 25, 35 und 40 cm gefordert.   

Im Zuge eines „Freien Springens“ dürfen auch  ein Teil der herkömmlichen Hindernisse durch Agility-Hindernisse ersetzt werden. Allerdings sind im Anhang der Regeln genau aufgelistet, welche Agility-Hindernisse zulässig sind und welche nicht erlaubt sind!

Nach langen Überlegungen und Rücksprache mit dem ZDRK-Präsidenten Erwin Leowsky, haben wir uns entschlossen zur Angleichung an die EE-Regeln auch Hoch- und Weitsprung in das Regelwerk mit aufzunehmen. Hierzu wurden aber bewusst viele Auflagen geschaffen, damit der Tierschutzgedanke nicht gefährdet wird. Nur Tiere die die Klassenprüfungen für Hoch- und Weitsprungwettbewerbe erlangt haben dürfen dort starten!  Die Tiere, die bei Hoch- oder Weitsprungbewerben starten (ebenso bei Punkte- und Parallelspringen), müssen vor und nach den Wettbewerben eine längere Pause (mindestens 2 Stunden)haben. Die Anzahl der Sprünge ist begrenzt und es dürfen nur Hindernisse verwendet werden, wo die Stangen auch nur nach unten wegfallen können (z.B. durch Magnethalterungen). Für Hoch- und Weitsprung ist eine Erprobungsphase bis 2018 beschlossen worden, erst dann wird das erweiterte Präsidium über eine endgültige Übernahme in das Regelwerk entscheiden.

Auch im Kapital IV (Startklassen) wurden einige Änderungen vorgenommen. In Einzelfällen bei erkennbarer Überforderung der Tiere, kann ein Tier auch vor Ablauf der 4-Monatsfrist durch einen Schiedsrichter oder Kanin-Hop Beauftragter zurück gestuft werden. In der Vergangenheit wurde gerade in den südlichen Landesverbänden eine „Lucky-Winner-Regel“ angewandt die nicht in den Regeln stand. Nun wurde auch dies in die Paragraphen aufgenommen. Wer in einer niedrigeren Klasse gewinnt, darf im nächsthöheren Wettbewerb „zur Probe“ mitstarten. Allerdings nur, wenn dies die Turnierausschreibung vorsieht. Der Starter darf selber entscheiden, ob er diese Möglichkeit nutzen möchte. Im Missbrauch vorzubeugen ist aber auch geregelt, dass wenn das Team in der höheren Klasse einen der ersten drei  Plätze erreicht, dies als Klassenprüfung gilt und das Tier in Zukunft in der höheren Klasse starten muss.

In dem Kapitel VI (Bahnen und Hindernisse) hat es nur einige kleinere Veränderungen gegeben. Zum einen sind Maßtoleranzen bei Hindernishöhen und – tiefen eingefügt worden. Auch sind die Anforderungen an die Maße von Bahnen und Parcours verändert worden, da die alten Anforderungen für viele Turnierorganisatoren zu Problemen führten. 

In Kapitel IV (Genehmigung von Turnieren) hat es nur kleinere Änderungen gegeben. Die Frist zum Antrag ist auf 3 Monate herunter gesetzt worden und die Schiedsrichter müssen nun zu diesem Zeitpunkt noch nicht angegeben werden. Auch wurden entsprechend dem Vorwort hier die „Startberechtigten“ noch einmal aufgeführt.

Auch in Kapitel VII gab es einige Veränderungen. Es  wird nun deutlich erwähnt, dass die Schiedsrichter dafür auch ein Anrecht auf kostenloses Essen und Getränke während des Turniers haben!  Viele weitere Details zu den Schiedsrichtern sind im Anhang A an die eigentlichen Regeln aufgeführt. Hier sind nun deutlicher die Anforderungen an die Schiedsrichterausbildung erklärt worden. Auch sind die Schiedsrichter nun verpflichtet sich mindestens einmal im Jahr auf Schulungen weiterzubilden. Es ist dort nun auch geregelt, in wie weit Schiedsrichter Familienangehörige richten dürfen. Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten von Schiedsrichtern ist an dieser Stelle auch eingefügt worden.

Im Anhang B an die Regeln ist nun die Schiedsordnung zu finden.

Im Anhang C ist etwas Neues eingefügt worden: Die Kennzeichnung von Kanin-Hop Kaninchen! Bisher sahen die Bestimmung keine Tätowierung von Kanin-Hop Kaninchen vor, allerdings war dies schon in Einzelfällen geschehen. Aus diesem Grund wurde auch hier nun Klarheit geschaffen. Sollte ein Tier keiner im ZDRK zugelassenen Rasse angehören (diese können ja sowieso gekennzeichnet werden), wird im linken Ohr vor der laufenden Nummer ein „KH“ tätowiert. Diese Tiere sollten auf eine gesonderte Liste im Vereinszuchtbuch geführt werden. Es ist nur erlaubt Jungtiere zu kennzeichnen. Die Tätowierung erwachsener Tiere ist ausdrücklich verboten. Auch weiterhin dürfen Tiere ohne Tätowierung auf Turnieren starten, allerdings muss dann ein Bild im Startbuch sein und das Tier beschrieben werden! 

Im Anhang D sind Details zu verschiedenen Wettbewerbsarten Details und Tipps beschrieben. Im Besonderen wird hier noch einmal auf Weit- und Hochsprung, die Möglichkeit des „Schweizer Systems“  entnommen aus der Schachspielwelt, im Parallelspringens eingegangen. 

Im Anhang E wird Agility noch einmal genauer beschrieben. . Im Besonderen welche Arten von „Hindernissen“ erlaubt sind und welche nicht zulässig sind.

Zusammenfassen kann man wohl sagen, dass durch die Überarbeitung der Bestimmungen den Kanin-Hoppern und Turnierleitungen viele neue Möglichkeiten an die Hand gegeben werden. Viele Dinge können nun flexibler gehandhabt werden.  Es wird aber auch den Beteiligten mehr Verantwortung auferlegt. Zwar könnten die Turniere nun noch größer und umfangreicher werden, aber der Faktor Zeit sollte nicht außer Acht gelassen werden!  Jeder Turnier-Organisator muss sich vorher Gedanken machen, was er zu leisten in Stande ist. Sollte jemand unbedacht alle Meldungen annehmen und seine Zeitplanung in einem Chaos enden, wird er nicht nur mit harscher Kritik der Starter zu rechnen haben!

Ich persönlich halte mich immer bei meiner Turnierplanung an folgende Formel:

(Anzahl der Starts x Anzahl der Durchläufe x 2 Minuten : Anzahl der Bahnen, bzw.Parcours ) + 30 Minuten je Klasse und Wettbewerb(für Umbau und Siegerehrung). 

Mittels eines frühzeitig erstellten, detaillierten Zeitplans sollte man sich Gedanken machen, eventuell die Starts zu begrenzen oder lieber weniger Wettbewerbe auszutragen! Aus Gründen des Tierschutzes wird sehr genau darauf geachtet werden, ob die geforderten Ruhezeiten bei  Hoch- und Weitsprung, sowie auch für Punkte- und Parallelspringen auch eingehalten werden.  Starter, Schiedsrichter als auch Turnierveranstalter werden bei Zuwiderhandlungen  mit in die Verantwortung genommen und müssen mit Folgen rechnen. Da ich aber fest glaube, dass nur die wenigsten Kanin-Hopper das Tierwohl zeitweise aus dem Auge verlieren werden, wird dieses hoffentlich wohl nie oder nur selten der Fall sein.

Mit ein wenig Mitdenken und guten Willen sollten die Regeln den Anforderungen der kommenden Jahre genügen.  Sollte jemand im Zweifel sein wie er etwas umzusetzen hat, ob seine Hindernisse den Anforderungen genügen oder irgendetwas anderes, stehe ich immer gerne zur Verfügung. Es würde mich persönlich allerdings freuen, wenn viele Fragen bei denen mit zu rechnen ist, dass sie wiederholt gestellt werden,  in diesem Forum  behandelt werden: ag.kanin-hop.de   So würde auf die Dauer dort ein effektives „Nachschlagewerk“ entstehen.  Natürlich stehe ich auch für persönliche Nachfragen zur Verfügung! Nun wünsche ich Allen viele Spaß mit den neuen Regeln! Ich bedanke mich bei Allen die ihren Teil dazu bei getragen haben!

 

Kai Sander
Kanin-Hop Beauftragter im ZDRK

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