Info zu den Leserbriefen in der Fachzeitung "Kaninchen" 17 + 18/2014
In der Ausgabe 17 + 18/2014 der Fachzeitung "Kaninchen" sind zwei Leserbriefe abgedruckt worden, die eine Information bzw. Stellungnahme des ZDRK bezüglich einer Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft Öffentlichkeitsarbeit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) verlangen bzw. erwartet hätten.
Die TVT ist ein Zusammenschluss von Tierärztinnen und Tierärzten, denen der Tierschutz ein besonderes Anliegen ist.
Die Veröffentlichung der TVT erfolgte in der Ausgabe 13 + 14/2014 (Erscheinungsdatum 4. Juli 2014) und hatte eine neue Regelung beim Tierverkauf ab 1. August 2014 zum Inhalt. Danach hat gemäß § 21 Absatz 5 Ziffer 2 Tierschutzgesetz derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren (dazu gehören Kaninchen), handelt, schriftliche Informationen an den neuen Tierhalter weiterzugeben.
Aufgrund der nicht zutreffenden Gewerbsmäßigkeit und der Zuordnung der Kaninchen als landwirtschaftliche Nutztiere trifft diese Regelung für den ZDRK in keiner Weise zu!
Diese Veröffentlichung der TVT in der Fachzeitung hätte gar nicht erst erfolgen dürfen, denn die Rassekaninchenzüchter sind von dieser Regelung nicht betroffen. Es fehlt bei den Rassekaninchenzüchtern eindeutig am Merkmal "gewerbsmäßig" und Kaninchen gehören zu den landwirtschaftlichen Nutztieren, die von dieser Regelung ausgenommen sind.
Die TVT hat bereits im Juli 2014 ein eindeutiges Dementi formuliert bzw. sich für ihre missverständliche Veröffentlichung entschuldigt. Diese wichtigen Tatsachen sind jedoch in unserer Kaninchenzeitung bisher nicht korrigiert worden.
Daneben hatte auch ZDRK-Präsident Erwin Leowsky vor mehreren Wochen eine entsprechende Gegendarstellung zur der (falschen bzw. missverständlichen) Darstellung der TVT an die Redaktion der Fachzeitung gegeben, die bisher noch nicht veröffentlicht wurde. Dies soll nach Rücksprache mit der Redaktion in der kommenden Ausgabe erfolgen.