Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

1. Beschlüsse zum Standard und zur AAB – Sitzung vom 10. Juni 2015 in Oberhof

1.1 Standardtext – Allgemeiner Teil – Standard, Seite 41

Aufgrund der Eingabe der AG der Satin-Clubs und in Fortführung der in Ulm getroffenen Beschlüsse hat die Fachkommission entschieden, die Hinweise zur Bewertung der Farbe Weiß zu ergänzen, um fachlich unkorrekte Verwechslungen von "gelbem Anflug" mit den Anforderungen an die Elfenbeinfarbe zu vermeiden. Hinter den leichten und schweren Fehlern folgt die Ergänzung zur Farbe Elfenbein: 

"Besonderer Hinweis für die elfenbeinfarbigen Farbenschläge der Haarstrukturrassen (Abteilung V): 

Bei den elfenbeinfarbigen Farbenschlägen der Haarstrukturrassen ist eine rein-weiß glänzende Farbe oder eine weiß-glänzende Farbe mit nur schwacher, leicht elfenbeinfarbiger Tönung ein Hinweis auf einen möglichen Strukturmangel. Bei diesen Farbenschlägen wird die elfenbeinfarbige Tönung intensiv am ganzen Körper verlangt und darf nicht bestraft werden."

Ein Querverweis auf diese Ergänzung soll im nächsten Standard bei allen Rassen der Abteilung V aufgenommen werden, bei denen die Farbe Elfenbein  vorkommt (auch Sa Rh, Sa Kal).

1.2 Standardtext – Dalmatiner-Rexe – Standard, Seite 265

Der Ulmer Beschluss zur Bewertung pigmentierter Krallen bei Scheckenrassen (Kaninchenzeitung 7/8I2015, Seite 123 ff.) wird für die Rassen mit Dalmatinerzeichnung revidiert, da er eine Verschärfung der Bestimmungen bedeuten würde. Nach wie vor ist die Bestimmung im Text der Standardbeschreibung 2004 anzuwenden:  “Einzelne farbige Krallen beeinträchtigen den Wert eines Tieres nicht und bleiben unberücksichtigt.“   

1.3 AAB - Vergabe von Bundessiegern und Klassensiegern - AAB S. 33/34

Der bereits auf der Sitzung in Ulm beratene Text der AAB für die Vergabe der o.g. Auszeichnungen auf sog. "schwach besetzte" Rassen und Farbenschläge (vgl. Kaninchenzeitung 7/8I2015, Seite 123 ff.) wurde aufgrund von Nachfragen konkreter formuliert und hinsichtlich der Auszeichnung von Neuzüchtungen ergänzt. Der zweite Absatz auf Seite 34 erhält folgende Fassung:

Farbenschläge einer Rasse, die nicht eigenständig bereits die erforderlichen 30 Tiere erreicht haben, werden innerhalb dieser Rasse zusammengelegt und bilden eine oder mehrere eigene Klassen. Auf diese sind Bundessieger und Klassensieger entsprechend zu vergeben. Hier sind ebenfalls der Obmann/die Obleute und ggf. die Vergabekommission zu beteiligen. 

Rassen, die nicht eigenständig die erforderlichen 30 Tiere erreichen, können zusammengelegt werden. Hier können jedoch nur Klassensieger vergeben werden.   

Auf Neuzüchtungen können nur Klassensieger vergeben werden; die entsprechenden Voraussetzungen müssen gegeben sein.“ 

Diese Textfassung enthält eindeutigere Vorgaben. Sie wurde von der Fachkommission einstimmig beschlossen und auf der Sitzung des Erweiterten Präsidiums am 13. Juni  entsprechend der Geschäftsordnung verabschiedet. 

2. Hinweis zum Standardtext der Blauen Holicer und Blauen Wiener 

Der offizielle Standardtext für diese ab dem 1.10.2015 neu anerkannte Rasse - bereits veröffentlicht im offiziellen Fachorgan des ZDRK (vgl. Kaninchenzeitung 7/8I2015, Seite 123 ff.) und in der Lehr- und Informationsschrift des ZDRK (Nr. 73/Juni 2015, Seite 164 f.) - ist mit entsprechender Einpassung der Seiten zur Einordnung in das Ringbuch über die Drucksachenverteilerstellen erhältlich. 

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die dort festgehaltene kulantere Beschreibung der Anforderung an die Augenfarbe in einer Übergangszeit – etwa bis zum Erscheinen eines neuen Standards - bei der Bewertung verbindlich zu beachten ist. Im Rahmen der weiteren Entwicklung der Zucht sollte jedoch eine Annäherung an die im Standardtext der Blauen Wiener (Seite 93) festgehaltene Anforderung angestrebt werden. Bei einigen Zuchten der Blauen Wiener selbst ist diese Abweichung in der Augenfarbe auch zu beobachten; sie sollte bei dieser Rasse bereits heute entsprechend dem Grad der Abweichung  bei der Bewertung gemäß dem Standard Berücksichtigung finden (leichte oder schwere Fehler).

3. Hinweis zu personellen Veränderungen und Geschäftsvorgängen

Der bisherige Redaktionsleiter Walter Hornung ist aus Altersgründen aus der Kommission ausgeschieden. Ab sofort wird die Redaktionsarbeit nahtlos fortgeführt durch das auf der Jahreshauptversammlung des ZDRK in Oberhof einstimmig gewählte Kommissionsmitglied Bernd Graf, Vorsitzender des LV Rheinland-Pfalz. Anträge an die Kommission sind ab sofort an Bernd Graf – Am Kirschgarten 62 – 67434 Neustadt – Mail: graf(at)zdrk.de  zu richten. Weiteres frei gewähltes Kommissionsmitglied ist der technische Leiter des DPV Günter Möller, dessen Wahl ebenso einstimmig war. Dem neu gewählten Ersatzmitglied Mike Hennings, Vorsitzender des LV Sachsen-Anhalt, fehlte zur Einstimmigkeit nur eine Stimme. 

Erwin Leowsky, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission
Walter Hornung, Redaktion (bish.)
Bernd Graf, Redaktion 

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