Der ZDRK informiert…
Aus der Züchterschaft werden immer wieder Fragen insbesondere rund um die Tiergesundheit aber auch bezüglich anderer Themenbereiche der Rassekaninchenzucht gestellt. Weil es ein großes Anliegen des Präsidiums des ZDRK ist, bestimmte Entscheidungen transparent zu machen sowie umfangreich und nachvollziehbar über alle wichtigen Themenbereiche zu informieren, werden nachfolgend einige der häufig gestellten Forderungen und Fragen aufgegriffen und erläutert bzw. beantwortet.
Forschungsauftrag RHDV-2
In letzter Zeit wurde vereinzelt gefordert, dass der ZDRK einen Forschungsauftrag erteilen müsse, um „Licht ins Dunkel" bezüglich der Kaninchenkrankheit RHDV-2 zu bringen. Gestützt wurde diese Forderung nicht selten mit dem Verweis auf bereits in der Vergangenheit angeblich erfolgreich durchgeführte Forschungsaufträge des ZDRK.
Welche Forschungsaufträge waren dies? Was haben sie an Kosten verursacht bzw. welcher finanzielle Aufwand entstand hierdurch für den ZDRK? Was haben sie letztendlich für konkrete Ergebnisse gebracht?
Es gab bereits um 1970 unter ZDK-Präsident Kurt Binder einen Auftrag zur Erforschung der damals bekannten Seuchen unserer Kaninchen. Hierfür musste jedes Mitglied unserer Organisation 1 DM (umgerechnet heute ca. 0,50 Euro) zahlen. Auch zu Zeiten des damaligen ZDK-Präsidenten Walter Kölz gab es einen Forschungsauftrag, der 100.000 DM (umgerechnet heute ca. 50.000 Euro) verschlang. Leider brachte keiner dieser Aufträge den gewünschten Erfolg, der zur Serienreife eines zugelassenen wirksamen Medikaments führte. Der letzte Auftrag wurde im Jahr 2005 zur Erforschung der Kaninchenkrankheit Enterocolitis vom ZDRK vergeben, der den Verband insgesamt 62.250 Euro kostete. Durch die Beauftragung des ZDRK sind im Rahmen einer wissenschaftlichen Grundlagenforschung die beiden Verursacher, nämlich zwei Toxine, ermittelt worden, der ZDRK konnte aber leider keinen pharmazeutischen Betrieb finden, der einen entsprechenden Impfstoff herstellte. Es kam damals die Empfehlung des ZDRK, dass die Züchter die Fütterung umstellen und mehr Strukturfutter bzw. naturnäher füttern sollten. Die Tiere sollten mehr Raufutter bzw. rohfaserreiches Futter bekommen, damit sich der Nahrungsbrei nicht zu lange im Magen-Darm-Trakt befindet. Daraufhin wurden auch zum Teil von der Futtermittelindustrie Pellets hergestellt, die grober strukturiert sind, um zu verhindern, dass der Verdauungstrakt der Kaninchen überlastet wird. Seit 2013 vertreibt die Firma IDT Biologica einen Enterocolitis-Impfstoff.
Ein Forschungsauftrag in Bezug auf RHDV-2 müsste auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen bzw. an Bedingungen geknüpft werden und es müssten ganz konkrete Ziele definiert werden. All dies ist nicht machbar und würde, wie das bei den vorangegangenen Aufträgen auch der Fall war, Gelder des ZDRK verschlingen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass wir in Deutschland mit dem „Filavac VHD K C+V" einen geeigneten und von der Tierimpfstoffkommission des Friedrich-Löffler-Institutes empfohlenen Impfstoff haben, gibt es keine Veranlassung und auch keinen Bedarf, durch eine andere Firma einen neuen Impfstoff entwickeln zu lassen und hierfür hohe Summen aus den Rücklagen des Verbandes aufzuwenden. Der ZDRK hat gegenüber der Züchterschaft auch eine finanzielle Verantwortung und hier können nicht einfach tausende von Euro für einen erneuten von vornherein ineffektiven Forschungsauftrag ausgegeben werden.
Impfungen gegen RHDV-1 und RHDV-2
In erster Linie ist jeder Züchter selbst für seine Tiere verantwortlich und muss entscheiden, ob, wann und wie er seinen Bestand impft. Der Ruf nach dem ZDRK, der hier doch tätig werden müsse, ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Die Rahmenbedingungen der Zucht und Haltung von Tieren stellen die rechtlichen Verordnungen dar, die nicht ohne weiteres veränderbar sind. Hinzu kommen die unterschiedlichen föderalen Gesichtspunkte der 16 Bundesländer in Deutschland. Deshalb war es in der Vergangenheit auch nicht möglich, dass der ZDRK bundesweit eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung des in Frankreich hergestellten Impfstoffes gegen RHDV-2 beantragt. Diese Ausnahmegenehmigungen wurden von den jeweiligen Landesregierungen (überwiegend Landwirtschaftsministerien) der Bundesländer erteilt.
Eine Ausnahmeregelung nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), auf deren Grundlage im Einzelfall von Tierärzten in Deutschland befristet der französische Impfstoff (dieser hatte lediglich eine französische Zulassung) bezogen und angewendet werden konnte, kommt nun nicht mehr in Betracht, denn es steht mit dem Impfstoff „Filavac VHD K C+V“ ein in Deutschland zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Somit liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nicht mehr vor.
Warum gibt es für die Impfungen keine Kostenbeteiligung des ZDRK?
Diese oft gestellte Frage kann mit einer einfachen Rechnung beantwortet werden: Laut TGRDEU-Erfassung 2016 wurden innerhalb des ZDRK ca. 620.000 Rassekaninchen aufgezogen und tätowiert. Hinzu kommen die Elterntiere mit einem Bestand von 180.000, die ebenfalls verpflichtend zu impfen sind. Bei Beitragszahlungen von einem Euro pro Mitglied an den ZDRK (bei 100.000 gemeldeten Mitgliedern) sind dies Einnahmen von 100.000 Euro. Würde der ZDRK diese gesamte Summe als Impfzuschuss investieren, wären das pro Tier 12,5 Ct. und somit für den Züchter lediglich ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Dann wären aber alle anderen Maßnahmen und Angebote des ZDRK, die ja selbstverständlich auch Kosten verursachen, nicht mehr möglich, der ZDRK also handlungsunfähig!
Auch der Ruf nach der Tierseuchenkasse, die für verendete Kaninchen aufkommen würde, ist nicht gerechtfertigt, denn die Beiträge, die jeder Züchter pro Tier in diese Kasse einzahlen müsste, wären so hoch, dass sich dies nicht lohnt. Auch die Tatsache, dass die Krankheit gar keine anzeigepflichtige Seuche ist und auch durch korrektes Impfen zu verhindern wäre, ist ein Grund, dass Rassekaninchen nicht in den Genuss der Tierseuchenkasse kommen.
Warum besorgt nicht der Landesverband/der ZDRK den Impfstoff und gründet eine Art Vertriebsgesellschaft? Warum ist der Impfstoff so „teuer"? Was tut der ZDRK, um diese Situation züchterfreundlicher zu gestalten?
Am 26. Februar 2018 hat sich eine Abordnung des ZDRK-Präsidiums mit Ulrich Hartmann (kommissarischer ZDRK-Präsident), Dr. Michael Berger (ZDRK-Tierschutzbeauftragter), Wolfgang Elias (ZDRK-Referent für Öffentlichkeitsarbeit) und Mike Hennings (Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt) in Potsdam mit hochrangigen Vertretern der Firma Ecuphar aus Greifswald, die den Impfstoff „Filavac VHD K C+V" in Deutschland vertreibt, zu einem erfolgreichen Gespräch getroffen. Seitens der Firma Ecuphar waren Dr. Luc Goossens (Betriebsleiter), Dr. Anne Kreibich (Produktmanagerin Kaninchenimpfstoffe) und Anne-Katrin Samp (Wissenschaftliche Beratung Kaninchenimpfstoffe) anwesend. In diesem offenen und konstruktiven Gespräch wurde seitens der Firma Ecuphar zugesichert, die zukünftigen Preise für diesen Impfstoff zu senken. Somit gelang hier ein Durchbruch für das Tierwohl bzw. die Tiergesundheit, denn bei günstigeren Preisen wird sehr wahrscheinlich auch die Impfmotivation bei den Züchterinnen und Züchtern erhöht und es werden mehr Tiere als bisher geimpft. Nach wie vor wird natürlich empfohlen, nicht nur die Ausstellungstiere sondern den gesamten Bestand zu impfen. Zu den konkreten Preisen für den Impfstoff kann momentan jedoch leider noch keine Aussage getroffen werden. Dr. Goossens hatte zugesagt, sich persönlich beim französischen Hersteller Filavie für eine weitere Preissenkung von dort einzusetzen. Einige Veterinäre bzw. Tierärzte haben bereits den Impfstoff zu deutlich vergünstigten Preisen beziehen können.
Ein Landesverband bzw. der ZDRK würde sich strafbar machen (Verstoß gegen das TierGesG), wenn er aus Frankreich den dort zugelassenen und mit französischen Beipackzetteln versehenen Impfstoff nach Deutschland importieren und hier zur Anwendung (Verimpfung) bringen würde. Wie bereits ausgeführt, ist der Impfstoff seit März 2017 in Deutschland zugelassen und nur die Firma Ecuphar in Greifswald hat die Genehmigung des Impfstoffherstellers zum Vertrieb in Deutschland.
In Frankreich kostete der Impfstoff bisher weniger als in Deutschland über die Firma Ecuphar. Das liege laut Ecuphar daran, dass es in Frankreich eine andere Vertriebsstruktur als in Deutschland gebe und der Impfstoff dort über den Großhandel zu beziehen sei. Aufgrund der Arzneimittelsicherheit in Deutschland sei dieses Verfahren hier jedoch nicht möglich und deshalb werde der Impfstoff im Direktvertrieb ausgeliefert. Hiermit habe Ecuphar die Firma „trans-o-flex ThermoMed" (eine Spezial-Logistikfirma für die Pharmabranche) beauftragt, die den Impfstoff nicht nur in Kartons mit Kühl-Akkus versendet sondern tatsächlich in speziellen Kühlfahrzeugen ausliefert. Durch die in Deutschland vorgeschriebene Vertriebsstruktur und die angesprochene aufwändigere Versendung erkläre sich auch der höhere Preis für diesen Impfstoff in Deutschland.
Blaues Jahrbuch
Eine der gestellten Fragen war auch, warum das „Blaue Jahrbuch" aus dem Verlag Oertel + Spörer, Reutlingen, nicht mehr auf dem Markt ist und ob der ZDRK nicht mithilfe von Sponsoren dieses Werk wieder aufleben lassen könnte. Fakt ist, dass seitens des Verlages die Herausgabe vor einigen Jahren eingestellt wurde, weil dieses jährlich erscheinende Buch nicht mehr in dem Maße wie früher von der Züchterschaft nachgefragt wurde und sich somit finanziell nicht mehr lohnte. Ausschlaggebender Punkt hier war wohl auch die Ergänzung der vom ZDRK ebenfalls jährlich herausgegebenen Lehr- und Informationsschriften mit den Kontaktdaten der Preisrichter/-innen. Dies war ja früher ein ganz wesentlicher Grund der Züchterschaft für den Bezug dieses „Blauen Jahrbuches".
ZDRK-Präsidium