Tierzahlbegrenzung bei Bundes-Kaninchenschauen
NOTWENDIGER BESCHLUSS ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER DURCHFÜHRUNG KÜNFTIGER BUNDES-KANINCHENSCHAUEN
Die 23. Bundes-Rammlerschau in Rheinberg gehört der Vergangenheit an und alle Augen der Züchter und Aussteller richten sich auf das nächste Großereignis, die 30. Bundes-Kaninchenschau am 11. und 12. Dezember in den Messehallen in Erfurt.
Allerdings beherrschte in den letzten Wochen und Monaten nur ein Thema die Züchterwelt: Die Tierzahlbegrenzung bei der 30. Bundes-Kaninchenschau in Erfurt! Um dieses Thema rankten sich zahlreiche Leserbriefe in den letzten Ausgaben dieser Fachzeitung und auch bei Ausstellungen und anderen Veranstaltungen in ganz Deutschland sowie bei den Versammlungen der Vereine und Kreisverbände war überwiegend nur hiervon die Rede bzw. wurde dieser Beschluss heftig diskutiert.
Nachfolgend soll Klarheit in diese Thematik gebracht werden. Zunächst jedoch muss Grundsätzliches geklärt und die beiden nachfolgenden oft gestellten Fragen sollten beantwortet werden: Wer hat diesen Beschluss gefasst und warum wurde dieser Beschluss gefasst?
Hierzu kann man sehr unterschiedliche Versionen hören und selbst Insider, die hierzu eine Antwort parat haben bzw. die tatsächlichen Gründe wissen müssten, geben aus unterschiedlichen Gründen falsche Antworten und verunsichern somit die Züchterschaft. Festzustellen ist an dieser Stelle zunächst einmal, dass der Beschluss, der anlässlich der Arbeitstagung des Erweiterten ZDRK-Präsidiums im März 2010 in Heimbuchenthal gefasst wurde, von den Landesverbandsvorsitzenden in ihren Landesverbänden kommuniziert werden sollte, bevor hierzu in der Fachzeitung oder auf der ZDRK-Homepage etwas zu lesen ist. Es ist nachvollziehbar, dass zunächst einmal die Landesverbandsvorsitzenden in ihren Gremien Beschlüsse und Informationen weitergeben möchten, damit die jeweiligen Versammlungen auch weiterhin einen entsprechenden Stellenwert haben. Außerdem sollte diese Form der Kommunikation eigentlich auch effektiver sein, denn nicht jedes Mitglied der Organisation bezieht und liest somit die Fachzeitung und auch längst nicht jedes Mitglied surft im Internet. Wir gehen davon aus, dass dieser Beschluss und die seit 2006 währende Diskussion um die Bewältigung künftiger Bundes-Kaninchenschauen von allen Landesverbandsvorsitzenden mit dem nötigen Hintergrundwissen bzw. entsprechenden Erklärungen in die Kreisverbände und dann in die Vereine transportiert worden ist. Darum ist es unverständlich, dass nunmehr die teilweise unnötigen Diskussionen aufgetreten sind. Spätestens nach der Bundes-Kaninchenschau 2007 muss gerade einigen namhaften Leserbriefschreibern aus dem LV Hannover bekannt sein, vor welchen Abbauproblemen die Ausrichter in Bremen standen.
Dieser Beschluss – und das scheint teilweise auch nicht richtig verstanden worden zu sein – gilt nicht nur für die kommende Bundes-Kaninchenschau im Dezember 2011 in Erfurt, sondern zunächst auch für die künftigen Bundes-Kaninchenschauen, soweit die Möglichkeiten der Ausrichter es nicht anders zulassen!
Die Diskussion über die neue Regelung kommender Bundes-Kaninchenschauen hätte gar nicht die 30. Bundes-Kaninchenschau in Erfurt betroffen, da in der Erweiterten Präsidiums-Sitzung in Heimbuchenthal 2010, lt. Protokoll, von der Bundesschau 2013 und folgende die Rede war.
Das dieser Beschluss schon für die 30. Bundes-Kaninchenschau in Erfurt Gültigkeit hat, begründet sich auf den persönlichen Aussagen des Züchterfreundes Uwe Becher, 1. Vorsitzender des LV Thüringen. In seinem offiziellen Vorbericht begrenzte er die Tierzahl selbst, weil er die Ausstellungsfläche in den festen Gebäuden – Messehallen – mit ca. 21.500 m² bezifferte und von einer Freifläche von ca. 24.500 m² sprach. Die Freifläche nützt der Bundes-Kaninchenschau überhaupt nichts, denn gemäß eines Beschlusses, darf eine Bundes-Kaninchenschau nicht in oder mit Zelten ausgerichtet werden. Nachdem die Ausstellungsfläche in der Messe Erfurt zur Diskussion stand, war sich das Erweiterte Präsidium einig, auch Züchterfreund Uwe Becher, ("Er kann mit dieser Regelung gut leben." so seine Aussage), dass der "Notwendige Beschluss" bzw. die neue Regelung bereits in Erfurt anzuwenden ist.
Doch nun zu den anfangs gestellten zwei Fragen: Wer hat diesen Beschluss gefasst?
In Diskussionen und sogar in der Fachzeitung wurde an verschiedenen Stellen geäußert, dass das ZDRK-Präsidium diesen Beschluss gefasst hat. Dies ist so nicht richtig. Bestimmte Beschlüsse können nicht ausschließlich vom ZDRK-Präsidium gefasst werden, sondern müssen vom Erweiterten ZDRK-Präsidium mitgetragen werden. Hier sind sämtliche Landesverbandsvorsitzenden vertreten, soweit diese nicht Präsidiumsmitglieder sind. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren zwei Landesverbandsvorsitzende Präsidiumsmitglieder, so dass hier also neben dem Präsidium noch achtzehn Landesverbandsvorsitzende zum Erweiterten Präsidium gehörten und ihre Stimme abgaben. Diese Erläuterungen an dieser Stelle sollen einmal die Stimmenmehrheit aufzeigen und deutlich machen, dass dieser Beschluss niemals - wie immer wieder zu hören ist - nur vom Präsidium gefasst werden konnte, denn die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind gegenüber den Präsidiumsmitgliedern stimmenmäßig klar überlegen und hätten einen derartigen Beschluss kippen können. Dies ist nicht geschehen, sondern der Beschluss wurde einstimmig, also ohne Gegenstimme, gefasst und macht deutlich, dass auch alle LV-Vorsitzenden für diesen Beschluss waren und dies mitgetragen haben!
Gleich anschließend soll auch die zweite Frage beantwortet werden: Warum wurde dieser Beschluss gefasst?
Bei der Kritik dieses Beschlusses scheint vermutet zu werden, dass das Präsidium wieder einmal etwas gesucht und nun auch gefunden hat, um den Züchter bzw. Aussteller zu reglementieren oder schlicht und einfach zu „ärgern“.
Es dürfte jedoch selbstverständlich sein, dass die gewählten Vertreter in den Vereinen und Verbänden bis zum ZDRK-Präsidium nur eines im Sinn haben und auch nur dementsprechend handeln: Das Wohl der Rassekaninchenzucht. Etwas anderes zu unterstellen wäre einfach sicherlich ungerecht gegenüber jedem einzelnen Amtsinhaber, der sich ehrenamtlich hierfür einsetzt. Wenn man sich einmal in die Situation eines Verantwortlichen im ZDRK-Präsidium oder Erweiterten ZDRK-Präsidium hineinversetzt, sollte man sich fragen, warum wird ein Beschluss gefasst, der vermutlich kritisiert werden wird? Könnte man es sich hier nicht einfacher und leichter machen und alles so laufen lassen, wie es momentan ist? Das wäre sicherlich der einfachere Weg gewesen, sollte aber gleichzeitig auch deutlich machen, dass man das Wohl der Rassekaninchenzucht und hier speziell die Gewährleistung der Durchführung künftiger Bundes-Kaninchenschauen ganz obenan gestellt hat. Mit anderen Worten: Hier hat man sich sehr viele Gedanken gemacht und in zahlreichen Tagungen sehr heftig diskutiert. Bereits in der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung im März 2006 in Cuxhaven wurde mitgeteilt, dass es bei der 27. Bundes-Kaninchenschau 2005 in Nürnberg Probleme mit dem Abbau der Gehege gegeben hatte. In der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung im März 2008 in Klink wurde im Bericht zur 28. Bundes-Kaninchenschau 2007 in Bremen festgestellt, dass die Ausstellungsleitung von dem hervorragenden Meldeergebnis der Tiere überrascht war, dies aber erhebliche Probleme beim Ausstallen der Tiere und trotz vorheriger guter Organisation auch erhebliche Abbauprobleme gegeben hatte. Aufgrund Personalmangel wurde hier bis zum Donnerstag abgebaut. Es wurde hier auch mit Fremdkräften gearbeitet, die aber aufgrund Schmutz und Staub die Arbeiten vorzeitig abgebrochen haben. Die teilweise vollmundige Argumentation, mit Fremdkräften können diese Arbeiten leicht erledigt werden, trafen für diese Schau keinesfalls zu und bedürfen auch für die Zukunft einer ernsthaften Überprüfung!
Weiterhin wurde in dieser Sitzung angemerkt, dass einige Landesverbände aufgrund sehr hoher Hallenmieten nicht mehr in der Lage seien, eine Bundesschau auszurichten. Auch weitere Kosten bei der Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen seien enorm angestiegen und daher müsse man die Kostenbeiträge überdenken. Diese Problematik wurde auch noch einmal anlässlich der Jahreshauptversammlung im Juni 2008 in Pforzheim erörtert. Die Kostenschiene einer Bundes-Kaninchenschau verschiebe sich immer mehr nach oben und hier bedürfe es großer Aufmerksamkeit, damit der Ausrichter keine böse Überraschung erlebe.
Sowohl in der ZDRK-Präsidiumssitzung als auch in der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung jeweils im März 2009 in Undeloh wies ZDRK-Präsident Peter Mickmann erneut auf diese Problematik hin und stellte fest, dass die Verantwortung für Bundes-Kaninchenschauen jeweils beim ZDRK liege. Dieser wiederum sei verpflichtet, den jeweiligen Landesverbänden als Ausrichter eine Planungssicherheit für die Durchführung einer derartigen Großveranstaltung zu geben. Eine voluminöse Kostensteigerung sei den Züchtern nicht zuzumuten. Darum sei unter dem Aspekt der Chancengleichheit der Züchter und der Aufrechterhaltung des Qualitätsniveaus der deutschen Rassekaninchenzucht geboten, Bundes-Kaninchenschauen für die Zukunft durchführbar zu gestalten. Es sei eine Pflicht zu planen, dass Bundes-Kaninchenschauen und Bundes-Rammlerschauen künftig ein Aushängeschild des ZDRK bleiben. Die Kosten für Hallenmiete, Nebenkosten, Energie usw. stiegen ständig an und auch die freiwilligen Helfer auf diesen Großschauen würden immer älter und seien den Anforderungen kaum noch gewachsen. Es würden auch immer häufiger Forderungen der Helfer nach finanziellen Entschädigungen gestellt. Deshalb wurde der Vorschlag gemacht, künftig bei Bundes-Kaninchenschauen pro Aussteller, Rasse und Farbenschlag nur noch fünf Tiere (hier sei auch ein Alttier möglich) zuzulassen, wobei vier Tiere in die Wertung kommen (Kollektion). Dieser Vorschlag solle in die Landesverbände gegeben werden, um dort eine Entscheidung zu finden bzw. andere Lösungsvorschläge zu erarbeiten. In der nächsten Sitzung in Templin könne man über den Vorschlag bzw. andere Lösungsvorschläge eine Aussprache herbeiführen und ggfs. darüber abstimmen. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Bundes-Kaninchenschauen derzeit nur bis zum Jahr 2011 vergeben sind. Bewerbungen für die Ausrichtung der nächsten Bundes-Kaninchenschau 2013 und folgende lagen dem Erweiterten Präsidium nicht vor und waren auch nicht in Aussicht gestellt.
In der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung im Juni 2009 in Templin war auf Nachfrage des Präsidenten von Seiten der Landesverbandsvorsitzenden keine Resonanz zum zuvor in Undeloh gemachten Vorschlag vorhanden und es gab auch keine Lösungsvorschläge. Deshalb wurde dieses Thema vertagt.
Vom ZDRK-Präsidenten Peter Mickmann wurde diese Problematik nicht nur in diesen hier angesprochenen Sitzungen, sondern auch auf Tagungen, in Schriften und Wortbeiträgen immer wieder aufgezeigt. Die demografische Entwicklung innerhalb des ZDRK, belegt durch die rückläufigen Mitgliedschaftszahlen und die Erhöhung des Durchschnittsalters fordere zum Nachdenken und Handeln in den Vereinen, Verbänden und im Erweiterten ZDRK-Präsidium und im ZDRK-Präsidium auf. Es müsse auch Verständnis dafür aufgebracht werden, dass eine ehrenamtliche Organisation wie der ZDRK als Veranstalter und ein Landesverband oder auch mehrere Landesverbände als Ausrichter jeweils in Verantwortung des zu tragenden Risikos eine derartige Gratwanderung für die bundesweite Veranstaltung nicht mehr unternehmen können.
Sowohl in der ZDRK-Präsidiumssitzung und in der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung jeweils im März 2010 in Heimbuchenthal wurden vom ZDRK-Präsidenten erneut die Kostenentwicklung insbesondere bei Bundes-Kaninchenschauen im Bereich der Hallenmieten sowie die sinkende Bereitschaft der ehrenamtlichen Mitarbeiter insbesondere auch beim Abbau der Gehege thematisiert. Auch aufgrund der hier gemachten Erfahrungen anlässlich der letzten Bundes-Kaninchenschau 2009 in Karlsruhe müsse man sich Sorgen machen, ob sich überhaupt noch ein Landesverband für die Ausrichtung einer Bundes-Kaninchenschau bewirbt.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich noch kein Ausrichter für die Bundes-Kaninchenschau 2013 gefunden! Der ZDRK müsse deshalb vorausschauend Voraussetzungen schaffen, dass ein Ausrichter nicht schon zu Beginn finanziell mit einem Minus rechnen muss. Um dem vorzubeugen wurde in der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung die Reduzierung der Tierzahl mit gleichzeitiger Anhebung des Kostenbeitrages beschlossen.
Gleichzeitig wurde zur Tierzahlbegrenzung auch der Beschluss gefasst, dass pro Aussteller sowie Rasse und Farbenschlag ein ausgestelltes Tier als verkäuflich gemeldet werden muss. Dies soll bei künftigen Bundes-Kaninchenschauen gewährleisten, dass Züchter die Möglichkeit haben, ihre Zuchten gezielt zu ergänzen und zu verbessern bzw. soll auch der Bildung der Genreserven und der Verbreitung der Rassen dienen. Daneben soll dieser Beschluss aber auch Besuchern von Bundes-Kaninchenschauen Anreize geben, hier Rassetiere zu erwerben, um das Niveau in der Breitenarbeit der Rassekaninchenzucht zu erhöhen.
Hierzu ein Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des erweiterten ZDRK-Präsidiums vom 20.03.2010: „Ergebnis der Abstimmung hierzu: Einstimmige Befürwortung“.Bei der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung im Juni 2010 in Monschau war die 30. Bundes-Kaninchenschau im Dezember 2011 erneut ein Tagesordnungspunkt und auf Nachfrage teilte der Ausstellungsleiter dieser Schau, Uwe Becher, mit, dass es im Vorfeld in seinem Landesverband Thüringen wenig Zustimmung über die neue Regelung für die Ausrichtung von Bundes-Kaninchenschauen gegeben habe, nach intensiver Darstellung der Änderungen habe man dies aber zwischenzeitlich dort akzeptiert. Hier hätte der Landesverband Thüringen auch Gelegenheit gehabt, von der Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung in Heimbuchenthal, wo dieser Beschluss gefasst wurde, bis zu dieser Erweiterten ZDRK-Präsidiumssitzung hier in Monschau eventuelle Probleme anzusprechen bzw. Lösungsvorschläge mit dem Erweiterten ZDRK-Präsidium zu erarbeiten. Dies wurde nicht getan und nach dieser Sitzung war alles endgültig klar und geregelt.
Umso unverständlicher ist es, dass nun in Leserbriefen in der Fachzeitung und auch in Redebeiträgen teilweise wohlwissend bzw. diesen Beschluss und das Abstimmungsergebnis kennend, von einigen Kritikern behauptet wird, dieser Beschluss sei im „engen Kämmerlein“ von „denen da oben“, also dem ZDRK-Präsidium gekommen. Dies ist, wie vorstehend ausführlich begründet wurde, nicht der Fall. Beschlossen wurde dies vom Erweiterten ZDRK-Präsidium, also auch von allen Landesverbandsvorsitzenden, und das einstimmig, weil allen Beteiligten nur eines am Herzen liegt: Es soll auch zukünftig Bundes-Kaninchenschauen geben und es sollen sich Ausrichter finden, die bereits frühzeitig eine Planungssicherheit haben. Dieser getroffene Beschluss ist derzeit die einzige Grundlage, um Bundes-Kaninchenschauen nach heutigem Ermessen durchführbar zu gestalten. Wie bereits oben ausgeführt, waren bis zu diesem Beschluss keine besseren Vorschläge zur Machbarkeit und Durchführung einer Bundes-Kaninchenschau eingegangen. Eines der großen Ziele des ZDRK-Präsidiums und auch des Erweiterten ZDRK-Präsidiums ist auf jeden Fall die Erhaltung der Bundes-Kaninchenschauen und nur deshalb wurde dieser Beschluss gefasst!
Für das ZDRK-Präsidium:
Peter Mickmann, Präsident