Zum Thema: Tierzahlbeschränkung bei Bundes-Kaninchenschauen

Da ich als ehemaliger ZDRK-Schriftführer die Beschlüsse in Punkto Tierzahlbeschränkung auf Bundes-Kaninchenschauen mitgetragen und auch protokolliert habe, ist es jetzt an der Zeit mich hierzu zu äußern aber vielmehr in dieser Angelegenheit doch einiges richtig zu stellen.
In der Vergangenheit wurde leider auch vom Ovator-Expertenteam so viel Unsinn geschrieben, dass gerade durch diese Leute und nicht durch die Verantwortlichen des ZDRK, die Züchter an der Basis verunsichert wurden.

Mir ist dabei aufgefallen, dass dies alles Leute sind die noch nie maßgebend in der Verantwortung einer Bundesschau standen und auch nicht der Vorstandschaft eines Landesverbandes angehören. Für diese Ämter, sprich Arbeit, ist man sich zu schade zumal es einfacher ist diese Leute für ihr ehrenamtliches Engagement zu kritisieren.

Zur Sache selbst möchte ich vorab darauf hinweisen, dass laut der ZDRK-Satzung dem Schriftführer die Protokollführung über alle Sitzungen und Versammlungen obliegt und er die entsprechenden Niederschriften zu fertigen hat. Dabei handelt es sich nicht um Wortprotokolle wie sie z. B. bei Gericht üblich sind, sondern um Ergebnisprotokolle, weshalb man diese als Niederschriften bezeichnet. Diese Nieder-schriften sind jedem teilnehmenden Mitglied an den Sitzungen auszuhändigen bzw. zuzustellen was in der Vergangenheit auch binnen 4 Wochen geschehen ist. Da unsere ZDRK-Satzung nichts anderes vorschreibt, muss der Inhalt der Nieder-schriften auch nicht in der Fachpresse veröffentlicht werden. Es wurde aber auch noch nie z. B. einem LV-Vorsitzenden untersagt, diese Niederschriften zu kopieren und an seine Vorstandsmitglieder zur Information zu verteilen. Einige LV-Vor-sitzende praktizieren dies seit Jahren mit Erfolg.

Beim Versand der Niederschriften wurde von mir immer darauf hingewiesen, dass Beanstandungen an der Protokollführung oder Ergänzungswünsche sofort mir -dem Schriftführer- oder dem Präsident mitzuteilen sind. Dies ist in meiner 32-jährigen Tätigkeit für den ZDRK aber nur ganz selten geschehen, worauf ich auch ein wenig stolz bin.

Bei den nachfolgenden Sitzungen oder Versammlungen ist die Genehmigung der Niederschriften, also die Bestätigung der Richtigkeit, immer ein besonderer Tages-ordnungspunkt. Auch hier haben die Sitzungsteilnehmer nochmals Gelegenheit die Niederschriften zu beanstanden bzw. Ergänzungswünsche kund zu tun. Sind die Niederschriften dann genehmigt sind die Sitzungsteilnehmer gehalten diese auch zu akzeptieren, aber vielmehr das zu vertreten, was festgeschrieben ist. Ganz besonders ist dies für Abstimmungsergebnisse bei Beschlüssen von Wichtigkeit.
Ich habe dies so ausführlich dargelegt, weil es von großer Bedeutung bei meinen weiteren Ausführungen und Richtigstellungen sein wird.

Wenn nun Herr Dr. Wilhelm Hippe im Besitz der Niederschrift der Erweiterten Präsidiumssitzung von Heimbuchenthal ist, so sollte er nicht nur den TOP 12 und 12.1 herausstellen, weil ihm dieser Tagesordnungspunkt gerade gelegen kommt für seine Behauptungen und Beschimpfungen gegen das Präsidium und hier insbesondere für die schon sehr bösen Attacken und persönlichen Angriffe gegen unseren Präsidenten Peter Mickmann. Jedes Mitglied unserer Organisation hat das Recht auf Meinungsfreiheit, aber nicht auf diese Art und Weise wie das derzeit Herr Dr. Hippe in seinen Veröffentlichungen getan hat. Das ist mehr als beschämend für den ZDRK.

Natürlich ist es richtig, dass der TOP 12 und 12.1 in erster Linie die Bundesschau 2013 und die folgenden Bundesschauen betraf. Aber aus aktuellem Anlass hat der Präsident vorgeschlagen, ob man die neue Regelung der Tierzahlbegrenzung und die Anhebung des Kostenbeitrags auch schon bei der kommenden 30. Bundes-Kaninchenschau zur Anwendung bringen sollte. Grund dafür war, dass man nach Recherchen feststellen musste, dass in der Messe Erfurt keine 30.000 Kaninchen untergebracht werden können. Hierzu sollte man wissen, dass bei voraus-gegangenen Bundesschauen immer eine Fläche von einem m² pro Kaninchen benötigt wurden. In Erfurt stehen aber nur 19.600 m² Hallenfläche zur Verfügung.

Es lag also nahe, dass man ohne die Tierzahlbeschränkung von 4 Tieren je Rasse und Aussteller beim Erreichen von etwa 25.000 Kaninchen schon vor Ende der Anmeldefrist, weitere Anmeldungen zurückweisen müsse. Oder es müssten Streichungen bei den Ausstellern vorgenommen werden welche mehr als 4 Tiere gemeldet haben. Dass dies sehr schwierig und mit viel Ärger verbunden ist, musste selbst AL Uwe Becher eingestehen. Nach ausreichender Diskussion und Darlegung aller Fakten zeigte sich Uwe Becher bereit diesen Vorschlag anzunehmen, zumal durch die gleichzeitige Erhöhung des Kostenbeitrags die 30. Bundes-Kaninchen-Schau auch finanziell besser abgesichert ist.
Keiner der Sitzungsteilnehmer, auch nicht die Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein Petra Geick, meldete Bedenken an, dass man bei diesem TOP 12 nicht über Erfurt abstimmen darf. Vielmehr hat auch sie dafür gestimmt, dass die neue Regelung der Tierzahlbeschränkung auch schon in Erfurt zum tragen kommt. Dies ist nun einmal Fakt und man sollte keine Ausreden zu der getroffenen Ent-scheidung suchen.

Dass diese Entscheidung von Heimbuchenthal einvernehmlich mit dem Vorsitzenden des LV-Thüringen Uwe Becher getroffen wurde, ist dem TOP 18.2  Bundes-Kaninchenschau in Erfurt zu entnehmen, welche bewusst von Herrn Dr.  Hippe nicht in der Ovator Kaninchen-Clubzeitung veröffentlicht wurde.

Hier aber der genaue Wortlaut der Niederschrift:

Hierzu sagt Ausstellungsleiter Uwe Becher, dass diese Schau am 10. und 11. Dezember 2011 in den Messehallen zur Durchführung kommt. Man habe schon gewisse Vorbereitungen getroffen, müsse aber jetzt nach den neuen Bedingungen umdenken, was aber keine Schwierigkeiten bereiten würde.

Mich stimmt es sehr traurig, dass wir in Heimbuchenthal und auch noch bei der Tagung in Monschau mit Uwe Becher in der Sache Tierzahlbeschränkung einig waren, er aber danach kein Rückgrad zeigte und den „Schwarzen Peter“ dem Präsidium mit Peter Mickmann zuschob. Niemand wäre ihm böse gewesen wenn er eingestanden hätte, wir haben uns bei der Hallenkapazität vertan, denn wir können keine 30.000 Kaninchen in Erfurt unterbringen. Das ganze Theater in dieser Sache hätte sich von alleine erledigt. Doch da gab es ein paar Leute die ihn mit Sicherheit falsch beraten haben einen anderen Weg einzuschlagen. Einigen dieser Berater geht es schon lange nicht mehr um die Tierzahlbeschränkung sondern man will mit aller Macht „denen da oben“ zeigen was sie zu tun haben. Dies ist mehr als frustrierend, denn wir wollten dem LV-Thüringen gutes tun und bekommen jetzt dafür Prügel.
Auch der Tierverkaufszwang für ein Kaninchen war zum Vorteil des Ausrichters gedacht. Wenn man aber kein Kaninchen verkaufen will so setzt man den „züchterfreundlichen Höchstbetrag?“ von 250,-€ ein und die Sache erledigt sich von selbst. Da so die Sache keinen Sinn macht hat man jetzt darauf verzichtet, dass ein Tier zum Verkauf gemeldet werden muss.

Man sollte draußen in der Züchterschaft auch wissen was in der Niederschrift der Erweiterten Präsidiums-Sitzung vom 19. Juni 2010 in Monschau zu TOP 11
b) Bundes-Kaninchenschau 2011 wörtlich steht:

Wie der AL Uwe Becher sagt, gab es im Vorfeld wenig Zustimmung in seinem Verband über die neue Regelung für die Ausrichtung von Bundesschauen. Nach intensiver Darlegung der Änderungen hat man diese zwischenzeitlich aber akzeptiert. Die Kaninchen werden in 3 Messehallen untergebracht. Eine Ausnahmegenehmigung für die Eröffnung am Freitag findet keine Zustimmung.

Ganz wichtig erscheint mir aber der TOP 11 c) in welchem zu lesen ist:

Auf Nachfrage des Präsidenten zur 29. Bundes-Rammlerschau und 30. Bundes-Kaninchenschau an das Gremium werden von den Anwesenden weder Bedenken noch Anfragen geäußert.

Anmerkung: Unter den Anwesenden war auch Petra Geick und jene LV-Vorsitzende, welche später in Speyer plötzlich kalte Füße bekamen.
Muss ich mich noch mehr dazu äußern?

Was man des Weiteren wissen sollte, dass es für die Ausrichtung von Bundes-schauen allgemein Richtlinien und Bestimmungen gibt, nach denen auch dem LV-Thüringen die Bundes-Kaninchenschau übertragen wurde. Diese Richtlinien und Bestimmungen wurden in Eschwege 2005 vom Erweiterten Präsidium genehmigt und beschlossen.
In diesen ist in Punkt 24 festgeschrieben:
Bei der Übernahme einer BS bzw. BRS gelten diese Festlegungen und Be-stimmungen als verbindlich. Des Weiteren steht unter Punkt 21: Für die Bundes-schauen gilt eine Tierzahlbeschränkung je Aussteller. Änderungen bedürfen der Zustimmung des erweiterten Präsidiums.
Eine Änderung diesbezüglich wurde also in Heimbuchenthal ordnungsgemäß vorge-nommen und beschlossen.
Ganz wichtig ist auch zu wissen, dass über die Vergabe von Bundesschauen das erweiterte Präsidium entscheidet und nicht die Mitgliederversammlung des ZDRK. Analog dazu ist also ein Antrag an die Jahreshauptversammlung auf Änderung dieser Richtlinien und Bestimmungen nicht zulässig. Unter Punkt 25 ist dies auch ganz klar formuliert, hier steht:

Über Änderungs-und/oder Ergänzungsanträge entscheidet immer nur das erweiterte ZDK-Präsidium -heute erweiterte ZDRK-Präsidium-.
Die Anträge können nur an den ZDRK-Präsidenten eingereicht werden.


Demzufolge wurde auch der Antrag des LV-Thüringen, um Zurücknahme des Beschlusses von Heimbuchenthal betr. Tierzahlbeschränkung, nicht an die Jahres-hauptversammlung, sondern an den Präsidenten Peter Mickmann gerichtet.
Das ist nun einmal Fakt, ob es Herrn Dr. Hippe passt oder nicht.

Über diesen Antrag des LV-Thüringen wurde auch in Speyer abgestimmt und zwar mit dem Ergebnis, dass der Antrag mehrheitlich abgelehnt wurde.
Dass bei dieser Abstimmung nun einige LV-Vorsitzende für den Antrag des LV-Thüringen gestimmt haben sehe ich als Eigentor derselben. Entweder haben diese Kollegen nicht die Niederschriften genau gelesen oder sie haben es tatsächlich versäumt ihre Mitglieder über die Beschlüsse von Heimbuchenthal zu informieren bzw. zu argumentieren weshalb man diese Entscheidung getroffen hat.

Es müssen im Erweiterten Präsidium nicht immer einstimmige Entscheidungen erfolgen, doch sollte man sich zuvor ernsthafte Gedanken darüber machen, ob man dafür oder dagegen ist. Hat man eine Entscheidung getroffen, dann sollte man danach auch für diese gerade stehen denn sonst wird man sehr schnell unglaubwürdig.

Für mich selbst war es klar, dass die Entscheidung der Tierzahlbeschränkung nicht von allen Züchterinnen und Züchtern verstanden wird. Doch bei dieser Entscheidung des ZDRK konnte man nicht davon ausgehen, was die Züchter gerne möchten oder hätten, sondern was ein Landesverband bei der Ausrichtung einer Bundesschau kann.

Auch das ist für viele in der Züchterschaft nicht ganz verständlich aber Fakt ist auch, dass derzeit fast jeder Landesverband bei der Durchführung einer Bundes-Kaninchenschau mit 30.000 Tieren, auch aus demographischen Gründen, überfordert ist.

Ein jetzt vorgelegter Hallenplan des LV-Thüringen sieht bei 19.600 m² Hallenfläche eine max. Unterbringung von 27.500 Kaninchen vor. Dabei sind aber keine Ruhezonen, sprich Sitzplätze für Besucher oder Freiplätze für Industrieaussteller ausgewiesen. Es wird also selbst bei der jetziger Tierzahlbeschränkung mit Sicherheit in Erfurt sehr eng werden.

Man sollte daher die neu beschlossenen Bestimmungen für die Durchführung von Bundesschauen positiv betrachten, denn nur durch diese neue Regelung hat der ZDRK. mit dem LV-Baden und dem LV-Kurhessen, Ausrichter der Bundes-Kaninchenschauen 2013 und 2015 gefunden. Das ist doch auch ein Grund dafür wieder zur Normalität zurück zu finden und die Beschimpfungen und Anschuldigungen gegenüber der ZDRK-Führungsspitze zu unterlassen.

Der ZDRK genießt großes Ansehen, auch in ganz Europa und darüber hinaus. Dafür haben wir alle viel ehrenamtliches Engagement erbracht. Wir sollten deshalb alle bemüht sein im Interesse der Deutschen Rassekaninchenzucht, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

In diesem Sinne wünsche ich der 30. Bundes-Kaninchenschau in Erfurt gutes Gelingen und allen Ausstellern recht viel Erfolg.

Autor: Oskar Leicht, Ehrenpräsidiumsmitglied des ZDRK

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